Altersarbeitslosigkeit steigt und verfestigt sich
an die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert wird, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um das Bonus-Malus-System dahingehend zu ändern, dass der Bonus und damit die Senkung der Lohnnebenkosten ab 1.1.2018 0,4 % betragen und ab 1.1.2020 0,75%.
Begründung:
Seit 2008 ist die Zahl der Älteren ohne Beschäftigung deutlich gestiegen. Wer älter, gesundheitlich eingeschränkt oder unzureichend qualifiziert ist, läuft häufig Gefahr, langzeitarbeitslos zu werden.
Neben den finanziellen Verlusten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen Arbeitsplatz haben, darf unsere Gesellschaft das psychologische Problem dieser Kolleginnen und Kollegen nicht einfach zur Seite wischen.
Das im Oktober 2015 beschlossene Bonus-Malus-System ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, da Unternehmen, die bei der Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern unter dem Branchendurchschnitt liegen, systematisch identifiziert und sichtbar werden. Angesichts der massiven Knappheit an Arbeitsplätzen müssen Maßnahmen gesetzt werden, die über das Bonus-Malus-System hinausgehen.
Zur Bekämpfung der Rekordarbeitslosigkeit werden konjunkturbelebende Impulse durch öffentliche Investitionen erforderlich sein. Investitionen in den öffentlichen Verkehr, Ausbau der Pflege- und Kinderbildungseinrichtungen und in ein soziales Wohnbauprogramm seien hier nur exemplarisch angeführt.
Jene Betriebe, die über dem Branchendurchschnitt sind, erhalten ab 1.1.2018 einen Bonus in Form einer zusätzlichen Senkung der Lohnnebenkosten in Höhe von 0,1% des Familienausgleichsfonds. Bei einem Betrieb mit 100 Beschäftigten beträgt die Entlastung laut BM für ASKS rund 3.600 Euro pro Jahr. Dies stellt sicher einen zu geringen Anreiz für die Beschäftigung von 55+ dar.