Änderungen zum Bestbieterprinzip

an die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, das Bestbieterprinzip durch die Berücksichtigung folgender Punkte zu verbessern:

  • Aufhebung des Schwellenwertes von einer Millionen Euro
  • Stärkung der Faktoren Regionalität (Unternehmen mit heimischen Arbeitnehmern) & Lehrlingsausbildung

Begründung:
Anfang März wurde die für den Arbeitsmarkt wichtige Vergabe nach dem Bestbieterprinzip beschlossen, wobei leider einige Punkte übersehen wurden.

Das sogenannte „faire Vergaberecht“ gilt erst oberhalb der Schwellengrenze von einer Million Euro und stellt daher für Mittel- und Kleinunternehmen keine Verbesserung dar. Besonders diese Unternehmen haben mit dem vorherrschenden Lohn- und Sozialdumping (Billigstanbieter und Billigstarbeiter) durch die Öffnung des heimischen Arbeitsmarktes für Osteuropäer zu kämpfen. Diese Billigstarbeitskräfte finden sich meist in Subunternehmen wieder, die nach der Vergabe wiederum von einem Generalunternehmen beauftragt werden. Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, müsste man Unternehmen, die vermehrt österreichische Arbeitnehmer anstellen, bevorzugen. Damit wird die Regionalität gestärkt und in weiterer Folge auch die Lehrlingsausbildung und somit die Absicherung unseres „Knowhows“.

Zudem müssten die Generalunternehmen, insbesondere aber auch die Subunternehmen, von der Finanzpolizei verstärkt auch auf Einhaltung der Vergabekriterien kontrolliert und bei einem entsprechenden Vergehen mit aller Härte bestraft werden.