Foto auf e-card der österreichischen Sozialversicherung

Gemeinsamer Antrag Nr. 1

des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes/FCG und

der Freiheitlichen Arbeitnehmer

an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

am 22. Oktober 2015

Foto auf e-card der österreichischen Sozialversicherung

Die Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Bundesregierung auf, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit auf der e-card der österreichischen Sozialversicherung ein Foto der berechtigten Person aufscheint. Bestehende Karten müssen sukzessive ausgetauscht werden. Die zusätzliche Verwendung als Bürgercard ist zu prüfen.

Begründung:

Die Einführung einer Chipkarte, als Nachweis für Berechtigung ärztliche Sachleistungen zu erhalten, war einer der Meilensteine im österreichischen Gesundheitswesen.

Der Gesetzgeber hat im ASVG festgelegt, dass alle Vertragspartner und Krankenhäuser verpflichtet sind, die Identität der Patienten zu prüfen, wie die folgenden Beispiele zeigen (www.ris.bka.gv.at, Stand 24.09.2015):

Beziehungen zu den Krankenanstalten, die über Landesgesundheitsfonds finanziert werden

§ 148. (Grundsatzbestimmung) Die Beziehungen der Versicherungsträger zu den Rechtsträgern von Krankenanstalten, …

6. Der gesamte Datenaustausch zwischen Krankenanstalten und Versicherungsträgern für den stationären und ambulanten Bereich ist elektronisch vorzunehmen, … Im Zweifelsfall sind die Identität des/der Patienten/Patientin und die rechtmäßige Verwendung der e-card zu überprüfen.

Inhalt der Gesamtverträge

§ 342. (1) Die zwischen dem Hauptverband und den Ärztekammern abzuschließenden Gesamtverträge haben nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen insbesondere folgende Gegenstände zu regeln:

3. die Rechte und Pflichten der Vertragsärzte/Vertragsärztinnen und Vertrags-Gruppenpraxen, insbesondere auch ihre Ansprüche auf Vergütung der ärztlichen Leistung sowie die im Zweifelsfall vorzunehmende Überprüfung der Identität des/der Patienten/Patientin und die rechtmäßige Verwendung der e-card;

Die Formulierung, dass nur im Zweifelsfall eine Überprüfung der Identität zu erfolgen hat, erscheint nicht mehr angemessen und ist bei einem großen Patientenansturm nicht administrierbar. Immer wird auch in den Medien über den möglichen e-card-Missbrauch berichtet, da die Kontrollmöglichkeiten sehr eingeschränkt sind. So verschwinden österreichweit pro Jahr rund 200.000 e-cards. Diese verlorenen Karten werden aber sehr oft dazu genutzt, um ärztliche Leistungen für Dritte zu erschleichen.

Somit fordern wir, dass alle zukünftig auszustellenden e-cards mit einem Foto der anspruchsberechtigten Person zu versehen sind, damit ohne großen Aufwand die Identität der anspruchsberechtigten Person festgestellt werden kann.