Keine Arbeitserlaubnis für Asylwerber in Österreich, keine Solidaritätsabgabe
an die 165. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 165. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung dafür Sorge trägt, dass der Arbeitsmarkt für Asylwerber/Asylwerberinnen in Österreich weiter geschlossen bleibt und es zu keiner Solidaritätsabgabe der Österreichischen Steuerzahler/Steuerzahlerinnen für Asylwerber/Asylwerberinnen kommt.
Begründung:
Aus vielen Anfragebeantwortungen des Nationalrates geht hervor, dass unter den in diversen AMS gemeldeten, arbeitslosen Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten die überwiegende Mehrheit keinen abgeschlossenen Pflichtschulabschluss oder nur diesen vorweisen kann. Die gravierende Minderheit besitzt einen Hochschulabschluss.
Dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber daher eine „Bereicherung“ wäre, da qualifizierten Personen ansonsten ein Arbeitsverbot auferlegt würde, ist somit bereits widerlegt.
Folgende Tatsachen erscheinen daher in einem völlig neuen Licht:
Aktuell gibt es Bestrebungen, den Arbeitsmarkt sogar für Asylwerber zu öffnen. Im Bereich der Lehrstellen wurde dies sogar schon umgesetzt!!!
Eine tatsächliche Umsetzung würde, vor allem unter dem aktuellen Gesichtspunkt, einen weiteren gigantischen Druck auf den Arbeitsmarkt ausüben, wenn man die explodierenden Asylwerberzahlen analysiert.
Allein seit 1999 haben bis zum Frühjahr 2015 336.882 Asylwerber einen Antrag auf Asyl gestellt:
Die aktuellen Asylantragszahlen kann man noch gar nicht abschätzen.
Bei diesen Bestrebungen machen auch die sozialdemokratischen Arbeitnehmervertreter (FSG) kräftig mit. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber/-innen würde auch die illegale Beschäftigung zurückdrängen, so ein FSG-Funktionär.
Auch der „oberste sozialdemokratische Arbeitnehmervertreter“, ÖGB-Vorsitzender Erich Foglar, setzt sich für eine Arbeitserlaubnis für Asylwerber ein:
„Ich denke, wenn es eine sinnvolle Erleichterungsmöglichkeit gibt, den Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen, dann soll man sich einer grundsätzlichen Diskussion nicht verwehren.“
Eine allgemeine Solidaritätsabgabe für Steuerzahler/Steuerzahlerinnen, wie sie der Tiroler Wirtschaftskammer-Präsident Bodenseer fordert, um die Ausgaben für Flüchtlinge für deren Integration abzugelten ist abzulehnen. Bodenseer verwechselt da offensichtlich Solidaritätsabgabe mit „EU- Unfähigkeitsabgabe“.