Keine Befristung und keine jährliche Deckelung der bereitgestellten Finanzmittel beim Handwerkerbonus
An die
Vorarlberger Arbeiterkammer
z.hd. Hr. Präsident Hubert Hämmerle
Widnau 2-4
A–6800 Feldkirch
Antrag
Keine Befristung und keine jährliche Deckelung der bereitgestellten Finanzmittel beim Handwerkerbonus
Der „Handwerkerbonus“, der der von der Bundesregierung im Jahr 2014 eingeführt wurde, hat sich bis zur Beendigung im Jahr 2015 als voller Erfolg erwiesen. Er wurde von rund 65.000 Österreichern (Privatpersonen) für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten im Wohnbereich (Haus oder Wohnung) in Anspruch genommen.
Die Förderung von Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens war mit 600,– Euro pro Antragsteller gedeckelt. Die große Inanspruchnahme des Handwerkerbonus war ein toller Erfolg dieser Maßnahme. Gerade in Zeiten schwachen Wirtschaftswachstums sind derartige Konjunkturimpulse dringend nötig. Es ist uns daher eine große Freude, dass diese Fördermaßnahme vor kurzem wieder eingeführt wurde.
Das Interesse an derartigen Förderungen zeigt, dass derartige Maßnahmen greifen, Wachstumsimpulse geben und auch im Kampf gegen das Thema Schwarzarbeit wirksam sind. Ins besonders für kleinere Aufträge an Gewerbe- und Handwerksbetriebe wurde der Handwerkerbonus verstärkt in Anspruch genommen – das sind jene Aufträge, die sonst oft im ‚Schwarzarbeitsbereich‘ versickern würden.
Die Freiheitlichen Arbeitnehmer plädieren dafür, den Fördertopf nicht jährlich zu deckeln und den Handwerkerbonus unbefristet anzubieten. Denn nur dann hätten alle und nicht nur die Schnellsten am Anfang der Förderperiode einen Anreiz, ihre Aufträge offiziell zu vergeben und auch die Menschen, die nach dem Jahre 2017 sanieren, auch etwas davon.
Die 176. Vollversammlung der AK- Vorarlberg fordert die Bundesregierung auf, den Handwerkerbonus unbefristet und ohne jährliche Deckelung anzubieten.