Klarheit für „Opt-out“ bei Smart Meter
an die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, die Bundesregierung aufzufordern, das Gesetz Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 110/2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2013; siehe auch hier: Link
über die Installation von Smart Metern zu überprüfen und hier die notwendige Klarheit für den Konsumenten zu schaffen, der ein „Opt-out“ wünscht.
Begründung:
Laut Verordnung des Wirtschaftsministeriums sollen bis in ca. 3 Jahren 95 Prozent aller privaten Haushalte mit einem sogenannten „Smart Meter“ ausgestattet sein. Österreich hat beschlossen, das 80-Prozent-Ziel der EU noch zu übertreffen. Gesetzlich wurde zwar festgeschrieben, dass man den Smart Meter auch ablehnen kann, doch die Gesetzesinterpretation des Wirtschaftsministeriums und des Regulators E-Control sieht eine Ablehnungsquote von maximal fünf Prozent vor. Sie bietet also kein endgültiges Recht der Kunden auf eine Ablehnung. Kritiker bezweifeln, ob das so umsetzbar ist, denn das würde bedeuten, dass nur jeder 20. Kunde ein Recht auf „Opt-out“ hat.
Erklärung:
Digitale, sogenannte “intelligente” Stromzähler übertragen Daten des täglichen Energieverbrauches. Wer als Kunde nicht damit einverstanden ist, kann diese Funktionen, so steht es im Gesetz, auch abschalten lassen. Der Netzbetreiber hat den Wunsch “im Rahmen der bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte” zu berücksichtigen. So steht es im Gesetz. Viele Kunden wollen nicht gläsern sein und bekannt machen, wann sie auf Urlaub oder zu Hause sind, den Fernseher oder die Waschmaschine aufgedreht haben etc.
95 Prozent Deckungsquote und gleichzeitig die Möglichkeit den Smart Meter abzulehnen – das stellt in sich einen Widerspruch dar. Das Gesetz sieht zwar auf der einen Seite eine Möglichkeit des Kunden vor, seinen Wunsch nach einem „Opt-out“ zu äußern, daraus leitet sich aber noch kein Rechtsanspruch ab (Quelle: laut Martin Graf, Vorstandsmitglied beim Energieregulator E-Control siehe http://help.orf.at/stories/1755344/ vom 14.3. 2015). Den Wunsch, einen Smart Meter als Kunde abzulehnen, würden demnach nur solange berücksichtigt, solange die Netzbetreiber 95 Prozent ihrer Kunden-Haushalte mit Smart Metern ausgestattet haben. Das hieße dann, höchstens fünf Prozent aller Haushalte können den Smart Meter ablehnen.
Es stellt sich die Frage, ob Konsumenten, wenn die Quote ausgeschöpft ist, den Smart Meter somit gar nicht mehr ablehnen können und dürfen.