Kürzung der Mindestsicherung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte

Kürzung der Mindestsicherung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte

an die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Wiener Landesregierung, sowie die im Wiener Landtag vertretenen

Parteien die Mindestsicherung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten auf 520,- Euro pro Monat kürzen sollen.

Begründung:

Aufgrund der angespannten Situation im Asylbereich seit vergangenem Jahr, ist nun wegen der daraus resultierenden Folgen im Sozialbereich eine Anpassung an die veränderte Situation notwendig.

In dieser Anpassung müssen die enorme Steigerung der Mindestsicherungsempfänger, sowie die künftige Bewältigung dieser Herausforderung und auch der Vergleich mit der arbeitenden Bevölkerung gegenübergestellt werden.

Um die Integration zu beschleunigen soll der Betrag von 520,- Euro zudem gesplittet werden. 365,- Euro soll ein Fixbetrag sein, 155,- Euro soll ein an Auflagen gebundener Integrationsbonus sein.

Um diesen zu erhalten, müssen sich die Empfänger einem Integrationsvertrag verpflichten, an einem Wertekurs, einem Deutschkurs und Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Kommen die Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten dem nicht nach, soll der Bonus stufenweise gestrichen werden.

Mit dieser Anpassung der Mindestsicherung ist einerseits die Finanzierbarkeit gewährleistet und gleichzeitig gewissermaßen eine Integrationspflicht festgesetzt.