Mindestsicherung den zukünftigen Herausforderungen anpassen
An die
Vorarlberger Arbeiterkammer
z.hd.Hr. Präsident Hubert Hämmerle
Widnau 2-4
A–6800 Feldkirch
Antrag
Mindestsicherung den zukünftigen Herausforderungen anpassen
Die steigende Zahl der in Österreich Asyl beantragenden Menschen führt neben den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Integration zu einer sehr großen Belastung für die öffentliche Hand und in letzter Konsequenz für den Steuerzahler.
Dass das Niveau der Versorgungssysteme in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Staaten hoch ist und es daraus resultierend entsprechender nationaler Maßnahmen bedarf, um eine bessere Verteilung der Migrationsströme in der Europäischen Union zu unterstützen, um wirklich Verfolgten Schutz bieten zu können, war auch Thema des „Asylgipfels“ im Jänner 2016.
Dazu wurden neben einer Schärfung der Asylverfahren und einem restriktiven Familiennachzug, sowie Schnellverfahren bei wenig aussichtsreichen Anträgen und einer Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten auch Anpassungen an die neuen Herausforderungen im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung fixiert.
Seit kurzem liegt auch eine vom Land ausgearbeitete Integrationsvereinbarung am Tisch, die wichtige Grundregeln des Zusammenlebens in Österreich dokumentiert und in Folge zwischen Land bzw. zuständiger Bezirkshauptmannschaft und anerkannten Flüchtlingen abgeschlossen werden soll. Auch dort wird explizit betont, dass der Verstoß gegen Gesetze sowie die Verweigerung von Integrationsmaßnahmen Sanktionen nach sich ziehen. Diese reichen laut vorliegender Vereinbarung von Strafen über Leistungskürzungen bis hin zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.
Die AK-Vorarlberg sollte sich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zuwanderungsproblematik und der laufenden Diskussionen ebenfalls klar positionieren und sich für eine Reform der Mindestsicherung aussprechen.
Die 176. Vollversammlung der AK-Vorarlberg wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bis spätestens Mitte dieses Jahres eine unterschriftsreife neue Art. 15a B-VG-Vereinbarung über die bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung vorliegt, worin auf jeden Fall
1. im Vorfeld geprüft werden soll, inwiefern die Höhe der Mindestsicherung mit Versicherungsjahren in Österreich verknüpft werden kann,
2. im ersten Jahr eine Umstellung auf großteils Sachleistungen,
3. für arbeitsfähige, aber nicht arbeitswillige Personen nach einem Jahr jedenfalls eine verpflichtende Reduktion der Geldleistungen um 25 %,
4. für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die Nichteinhaltung der Integrationsvereinbarung zu einer Reduzierung in der Mindestsicherung führt,
vorgesehen ist.“