Sofortige Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz von Produkten einleiten
an die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung sofortige Maßnahmen und gegebenenfalls auch Sanktionen gegen die geplante Obsoleszenz von Produkten einleitet.
Begründung:
Der Begriff geplante Obsoleszenz bezeichnet eine vom Hersteller nicht publizierte, aber geplante absichtliche Verringerung der Lebensdauer von Produkten, d. h. ein eingeplantes, frühzeitige Ablaufdatum für Geräte. Das Phänomen war schon mehrfach Gegenstand wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Debatten, ist aber nach wie vor nicht klar definiert.
Ein bekanntes Beispiel für die beabsichtigte Verkürzung der Lebensdauer von Produkten sind Drucker und Druckerpatronen, die das Ende ihrer Lebensdauer oft nicht nach tatsächlichem Verbrauch oder tatsächlicher Nutzung, sondern nach vom Hersteller festgelegten Seitenzahlen oder Zeiträumen erreichen.
Im Rahmen einer, vom deutschen Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Studie, die im Februar 2016 veröffentlicht wurde, fanden die Forscher heraus, dass Unternehmen die Lebensdauer von Produkten auf der Grundlage des Konsumentenverhaltens planen. Geräte werden demnach so entwickelt, dass sie so lange halten wie nötig, nicht so lange wie möglich. In Österreich gibt es konkrete Beispiele, dass Produkte (zumeist E-Geräte) in etwa sieben Tage nach Beendigung der Garantie kaputtgehen. (Quelle: Focus online, Der Spiegel)
Das Europäische Parlament hat zwar schon konkrete Maßnahmen gegen diesen Betrug am Konsumenten gefordert. Leider hat nur Frankreich diesbezügliche Gesetze verordnet. Hier werden solche Vergehen mit bis zu zwei Jahren Haft und rund 300.000,- Euro Geldstrafe geahndet.