Sofortiger Stopp der Ausgleichszahlungen für ausländische Pensionsbezieher!

an die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 166. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Alois Stöger, aufgefordert wird, dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu zuleiten, der diesen Missstand mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzt!

Begründung:
Die Ausgleichzulage wurde zur Abschaffung von Mindestrenten mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) eingeführt und ist ein wichtiger Teil desselben. Es profitieren allerdings auch ausländische Pensionsberechtigte, die noch nie in Österreich Pensions-versicherungsbeiträge entrichtet haben, von diesen Ausgleichszahlungen.

Beispiel aus der Praxis: Ein rumänischer Staatsbürger ist seit einigen Jahren in Österreich erwerbstätig und wohnhaft. Seine Eltern, die ausschließlich in Rumänien eine Beschäftigung ausgeübt haben, verfügen über eine rumänische Rentenleistung von monatlich EUR 250,00 (EUR 150,00 Vater und EUR 100,00 Mutter). Der Sohn meldet die Eltern bei sich in Österreich an. Der Vater beantragt zugleich eine Ausgleichszulage für sich und seine Ehegattin. Das Aufenthaltsrecht der Eltern wird mittels Anmeldebescheinigung auf sonstige Angelegenheiten gestützt.

Die Unionsbürgerschaft verleiht jedem Staatsbürger eines Mitgliedstaates ein Aufenthaltsrecht, welches zumindest für die ersten fünf Jahre bestimmten Beschränkungen und Bedingungen unterworfen ist. Hat ein Unionsbürger somit eine tatsächliche Verbindung mit dem Arbeitsmarkt hergestellt, genießt er die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen wie ein Inländer.

Ein rumänischer Staatsbürger, der seit Jahren in Österreich erwerbstätig ist, hat somit einen hinreichenden Freizügigkeitssachverhalt verwirklicht und besitzt zudem Arbeitnehmerfreizügigkeit. Somit kann je nach nationalem Recht und tatsächlichem Einkommen des in Österreich erwerbstätigen Unionsbürgers von diesem auch eine soziale Unterstützung für seine Eltern im Inland rechtmäßig in Anspruch genommen werden.

(Quelle: Frau Mag. Ingeborg Beck, Pensionsversicherungsanstalt, Erörterung: „Ausgleichszulage –im Spannungsfeld zwischen Sozialhilfe und Versichertenleistung“)

Im konkreten Beispiel bedeutet dass, das den beiden rumänischen Pensionisten 1.323,58 Euro (Quelle: pensionsversicherungsanstalt.at) zustehen. Das ergibt eine Differenz von 1.073,58 Euro pro Monat, ohne jemals einen einzigen Cent ins österreichische Sozialsystem einbezahlt zu haben. Dieses obskure Gesetz verändert das, ohnehin stark dezimierte Sozialbudget, in einer negativen, nicht wünschenswerten Weise. Kurz: Es verursacht enormen Schaden! Österreich kann nicht das Auffangnetz für alle sozial schwächeren Bürger in der Europäischen Union sein bzw. werden.