Rechtsanspruch für pflegende Angehörige

an die 167. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 167. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass ein Rechtsanspruch für pflegende Angehörige geschaffen wird. Es sollen Entschädigungen für Unternehmen sollen sichergestellt werden, damit pflegende Angehörige ohne finanzielle Nachteile (weder für den Arbeitgeber, noch für sie) in Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz gehen können.

Begründung:
Laut aktueller Prognosen wird sich (bedingt durch die demographische Entwicklung) die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Österreich bis 2050 auf 900.000 verdoppeln. Aktuell werden in Österreich etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause durch Angehörige betreut. Diese ‚Helden des Alltags‘, die sich aufopfernd um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern, müssen bestmöglich unterstützt werden.

Auch der Pensionistenverband fordert einen Rechtsanspruch für pflegende Angehörige. Es liegt noch immer im Ermessen des Arbeitgebers, ob ein Angehöriger von der Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz Gebrauch machen kann oder nicht. Damit werden Angehörige in einer ohnehin für sie sehr belastenden Situation noch weiter unter Druck gesetzt. Die Zahlen sprechen hier eine eindeutige Sprache. Es braucht unbedingt einen Rechtsanspruch und auch eine dementsprechende Entschädigung für die Betriebe. Dies ist für die öffentliche Hand noch immer günstiger als eine stationäre Pflege.

Es führt oft zu Schwierigkeiten, wenn die pflegebedürftige Person nicht mit dem pflegenden Angehörigen unter einem gemeinsamen Dach wohnt. Erkranken beispielsweise betagte Eltern und bedürfen plötzlich der Unterstützung, ist es für nahe Angehörige oft nicht möglich, eine Pflegefreistellung zu erwirken, wenn diese nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Hier braucht es dringend eine gesetzliche Änderung, denn Pflegefreistellung muss unabhängig vom Wohnort möglich sein.