Kalte Progression gehört endlich abgeschafft – Tarifstufen jährlich an die Inflation anpassen

Die kalte Progression ist nichts anderes als eine versteckte jährliche Steuererhöhung.
Der Staat Österreich wird im Jahr 2017 dank der kalten Progression bei Lohnbeziehern und Pensionisten Mehreinnahmen von 382 Millionen Euro erzielen. Bis 2021 wird er auf diese Weise seine Bürger mit insgesamt 6,2 Milliarden zusätzlich belasten. Das sind im Schnitt fast 1.000,– Euro von jedem unselbstständig Erwerbstätigen und jedem Pensionisten. Einigen sich die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ nicht, kommt das die Bürger teuer zu stehen. Spätestens 2019 sind die Effekte der jüngsten Steuerreform verpufft.

Als Schritte in die richtige Richtung können die Senkung des Eingangssteuersatzes sowie die in Aussicht gestellte Tarifanpassung bezeichnet werden. Das Problem in diesem Bereich ist, dass die kalte Progression die Entlastungseffekte sehr rasch wieder auffressen wird, da es zu keiner automatischen Inflationsanpassung der Steuerbemessungsgrundlage kommt.

Schon im Jahre 2017 wird somit ein Teil des entlastenden Effekts wieder verschwunden sein. Unterm Strich heißt das, dass wir bereits im Jahre 2019 die gleiche Belastung wie im Jahre 2009 haben werden. Besonders davon betroffen werden untere und mittlere Einkommen sein. Wir brauchen jedoch eine nachhaltige Entlastung der Einkommen in Österreich!

Um einerseits diese nachhaltige Entlastung der Menschen bewirken zu können, sowie den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, endlich eine ausgabenseitige Gegenfinanzierung auf die Beine zu stellen und Strukturreformen in Angriff zu nehmen, muss es im Rahmen der Steuerreform auch zu einer jährlichen und automatischen Anpassung der Tarifstufen an die Inflation kommen.

Die 177. Vollversammlung der AK-Vorarlberg fordert die Bundesregierung auf, dass es jährlich zu einer automatischen Anpassung der Tarifstufen an die Inflation kommt, wie dies bei anderen Abgaben und Transfers (zum Beispiel bei der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung oder bei der Mindestsicherung) bereits der Fall ist.