Gewinnausschüttungen für Unternehmer an Arbeitnehmer
Die verfügbaren Nettoeinkommen der Arbeitnehmer sind seit Mitte der neunziger Jahre nicht mehr gestiegen. Aufgrund der stagnierenden Arbeitnehmereinkommen hat sich seit her unsere relative Lohnstückkostenposition im Vergleich zu den Handelspartnern markant verbessert. Wie das WIFO in einer Studie berechnete, sind die Lohnstückkosten aber nicht in dem Ausmaß gestiegen wie die Preise. Diese sind wesentlich stärker gestiegen als die Lohnstückkosten. Vereinfacht gesagt entstand also ein Teil der Inflation nicht aufgrund des Zuwachses der Löhne, sondern wegen der enormen Steigerung der Unternehmensgewinne. Das wäre so lange nicht alarmierend, wie diese Gewinne wiederum in die Unternehmen investiert würden. Das ist aber in unseren Augen in viel zu geringem Ausmaß der Fall. Die gesamtwirtschaftliche Produktion nahm seit der Krise 2008 nur geringfügig zu. Dafür investieren heimische Unternehmen in großem Stil in den Immobilienmarkt. Grund und Boden wird, wo immer er zum Verkauf steht, zu hohen Preisen gehortet. Auf der Bank bringen die Gewinne derzeit zu wenig Ertrag, und die Sparpolitik in der europäischen Union führt zu geringen Wachstumsraten und somit zu wenig Neigung der Unternehmen, in einen Kapazitätsausbau zu investieren. Deshalb ist es ein Gebot der Stunde durch den Gesetzgeber Interessante Möglichkeiten für Unternehmer zu schaffen auch einen Teil der Gewinne an die am Zustandekommen derselben maßgeblich beteiligten Arbeitnehmer zu verteilen. Dies würde die Wirtschaft mit Sicherheit am meisten stimulieren und somit Allen Beteiligten am Wirtschaftskreislauf auch nachhaltig positiv nützen. Die Freiheitlichen Arbeitnehmer fordern deshalb, über eine steuerlich begünstigte Gewinnausschüttung der Unternehmer an die Arbeitnehmer nachzudenken und Lösungsvorschläge zu präsentieren und diese in weiterer Folge im Sinne eines gewinnbringendes Miteinanders auch umzusetzen.
Die 178. Vollversammlung der AK- Vorarlberg fordert die Bundesregierung (unter verpflichtender Einbeziehung der Sozialpartner) auf, über Möglichkeiten einer steuerlich begünstigten Gewinnausschüttung der Unternehmer (vor Steuern) an die Arbeitnehmer nachzudenken und in weiterer Folge auch umzusetzen.