Mehr Gerechtigkeit für heimische Beitragszahler (insbesondere Ältere Mütter) mit niedrigem Einkommen

Die öffentliche Hand muss derzeit sehr viel Geld für Kinderbetreuungsstätten aufwenden. Einen großen Teil machen die Personalkosten aus. Daraus ist erkennbar, wie viel die älteren Mütter unbezahlt geleistet haben, wenn sie Kinder aufgezogen haben. Es ist eine Schande für unsere Gesellschaft, dass es eine Reihe von alten Müttern gibt, die vom Ausgleichszulagenrichtsatz in Höhe von derzeit 830 Euro netto „leben“ müssen, denn das ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.
Was wären die Folgen gewesen wenn sich die Frauen der älteren Generation aus Angst vor Altersarmut geweigert hätten, Kinder aufzuziehen. Dann bekämen die heutigen Pensionisten überhaupt keine Pension, denn die seinerzeit von ihnen eingezahlten Beiträge wurden ja längst für die früheren Pensionisten verbraucht. Zur Aufrechterhaltung des Pensionssys­tem sind zwei Säulen notwendig. Es braucht Personen, die einzahlen und solche, die Kinder auf­ziehen!
Im Dezember 2016 wurde von der Bundesregierung, die Ausgleichzulage NEU beschlossen. In dieser wurde gesetzlich geregelt das Arbeitnehmer, die 30 Jahre eingezahlt haben, eine um etwa EUR 110,00 höhere Ausgleichszulage bekommen! In diese 30 Jahre werden aber keine Kinderer­ziehungszeiten und auch keine Beiträge die nach Pensionsantritt erworben wurden eingerechnet. In einem Bericht von AK-Direktor Rainer Keckeis in der Monatszeitung der Arbeiterkammer Vorarlberg „Aktion“ (Ausgabe Jänner 2017) steht zu lesen, dass ausländische Arbeitnehmer nur 13 Monate in Österreich einzahlen müs­sen, dann wird ihnen diese höhere Ausgleichszulage sogar ins Ausland nachgeschickt! Laut AK-Direktor Rainer Keckeis, der sich in dem Artikel auf Schätzungen der Pensionsversicherungsanstalt beruft, handelt es sich hierbei um knapp eine Milliarde pro Jahr, die aufgrund dieser Neu-Regelung ins Ausland gehen würden. Vermutlich wird es viele ältere Mütter geben, die alleine bei Einrechnung der Kindererziehungszeiten in den Genuss der höheren Ausgleichszulage kämen würden. Zu Bedenken gilt: Wenn man mit einer kleinen Pension von € 830 pro Monat auskommen muss, würden für sehr viele (vor allem) Ältere Mütter die € 110,00 mehr im Monat sehr viel bedeuten.

Die 178. Vollversammlung der AK – Vorarlberg fordert die Bundesregierung insbesondere das Sozialministerium auf, zusätzlich zur beschlossenen Ausgleichzulage NEU eine gesetzlichen Verankerung folgender Punkte

 

  1. Einrechnung von Kindererziehungszeiten und Erwerbseinkommen nach Pensionseintritt für die um 110 Euro höhere Ausgleichszulage
  2. Auszahlung des Höherversicherungsbetrages für Erwerbseinkommen nach Pensionseintritt zusätzlich – und nicht anstatt – der Ausgleichszulage.
  3. Berechnung der Kindererziehungszeiten rückwirkend für Alle Mütter mit einem fiktiven Einkommen von 1800 Euro.
  4. Erhöhung auf mindestens 15 Versicherungsjahre die in Österreich geleistet werden müssen, um Anspruch auf die um 110 Euro höhere Ausgleichzulage zu haben

zu beraten und zu beschließen.

Mehr Transparenz auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung der Arbeitnehmer

Ausgangslage:
Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen verpflichten den Dienstgeber lediglich, auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge in einer Position anzuführen. Diese eine Position „Sozialversicherungsbeiträge“ beinhaltet jedoch eine Fülle von Beiträgen und Umlagen, wie beispielsweise den Krankenversicherungsbeitrag, den Pensionsversicherungsbeitrag, die Arbeiterkammerumlage oder die Wohnbauförderung. Dem Arbeitnehmer ist oftmals zwar bewusst, dass diese Sozialversicherungsbeiträge an die Gebietskrankenkasse abgeführt werden, wie viel Geld jedoch hierfür für die Krankenversicherung verwendet wird und wieviel Geld von der Gebietskrankenkasse an andere Institutionen weitergeleitet wird, ist für den Arbeitnehmer auf Grund der Angaben auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung nicht nachvollziehbar. Einige – vor allem größere Betriebe – sehen eine derartig detaillierte Aufgliederung bereits auf ihren Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor, jedoch sind hiervon nicht sämtliche Arbeitnehmer betroffen. Ziel: Die Dienstgeber sollten gesetzlich verpflichtet werden, auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung sämtliche Abzüge von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Umlagen transparent und detailliert auszuweisen. Damit wäre Transparenz für sämtliche Arbeitnehmer gegeben, wofür ihre Beiträge genau verwendet werden. Diese gesetzliche Verpflichtung sollte im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) aufgenommen werden, damit diese Verpflichtung Gültigkeit für sämtliche Arbeitnehmer bekommt.

Die 178. Vollversammlung der AK-Vorarlberg fordert den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) dahingehend zu ändern, dass die Dienstgeber verpflichtet werden, sämtliche Abzüge von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Umlagen auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung ihrer Arbeitnehmer detailliert aufgeschlüsselt auszuweisen, um somit Transparenz in diesem Bereich zu schaffen.