Vollharmonisierung der Telekom- Gesetze 2018 dürfen keine gut funktionierende nationale Konsumentenrechte bedrohen

Ab Jänner 2018 drohen die bestehenden Schutzmaßnahmen bei der Handy- und Internetnutzung massiv aufgeweicht zu werden. Mit Beginn des Jahres 2018 will die EU, sämtliche nationalen Vorschriften im Telekombereich in einem Kodex harmonisieren. Die Konsultationen im EU-Rat haben dazu schon im Jänner begonnen. Kommt der Kodex wie geplant 2018, würden die hohen nationalen Standards beim Konsumentenschutz ausgehebelt werden. Harmonisierung ja, aber nur dort, wo es sinnvoll ist. Die hohen Schutzstandards in unserem Land müssen erhalten bleiben!Laut Informationen sollten dabei die im Jahr 2012 eingeführte „Kostenbremse“, die dafür zuständig ist den exorbitanten Rechnungen einen Riegel vorzuschieben, wegfallen. Handynutzer werden derzeit noch per SMS informiert, wenn sie Datenvolumen im Wert von 30 Euro verbraucht haben. Wird die Kostenobergrenze von 60 Euro erreicht, sperrt der Anbieter den Anschluss – außer der Konsument teilt ausdrücklich mit, dass er das Limit überschreiten möchte.
Zusätzlich sollen auch die Überprüfungen der Geschäftsbedingungen durch die RTR (die widersprechen kann) wenn die Bedingungen gegen Telekom- oder Konsumentenschutzrecht verstoßen, wegfallen. Ebenfalls sollen bei einer vorzeitigen Vertragskündigung Nachteile für die Verbraucher entstehen. Auch wer künftig seinen Vertrag rechtmäßig kündigt, soll nach dem EU-Vorschlag eine Abschlagszahlung für vergünstigte Handys oder andere Vorteile (zum Beispiel Handyguthaben) leisten müssen. Konsumenten müssen dann den Zeitwert verbilligter Handys oder anderer „Angebotsvorteile“ ersetzen. Auch könnte die maximale Mindestvertragsdauer von 24 Monaten fallen.
Wie wichtig Konsumenteninformation und -schutz vor allem bei der Internetnutzung auf dem Smartphone ist, zeigt eine Zahl aus dem Vorjahr: Österreicher haben im zweiten Quartal des letzten Jahres 127.730 Terabyte Datenvolumen verbraucht. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2015 waren es laut dem RTR-Telekom-Monitor „nur“ 64.830 Terabyte.

Die 178. Vollversammlung der AK – Vorarlberg fordert die Bundesregierung insbesondere Infrastrukturminister Jörg Leichtfried auf, sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die hohen Schutzstandards in Österreich bei der geplanten Vollharmonisierung der Telekom-Gesetze ab Jänner 2018 erhalten bleiben.