Absicherung der Langzeitpflege

an die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, die Petition des ÖAR (Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich) aus dem Jahre 2015 zur Absicherung der Pflege von Menschen mit Behinderungen als Anlass zu nehmen, um die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufzufordern, dringend notwendige Maßnahmen zur Absicherung der Langzeitpflege in Form einer Gesundheitsreform, die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes, sowie eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen, auf Schiene zu bringen.

Begründung:

Derzeit findet in Österreich keine optimale Politik für behinderte und pflegebedürftige Menschen statt.

Bereits im Jahr 2015 startete die ÖAR, die Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich, eine Petition zur Absicherung der Pflege von Menschen mit Behinderungen und sammelte dafür mit vielen Behindertenverbänden über 20.000 Unterschriften. Passiert ist seither aber nichts. Sowohl im Jahr 2011 als auch 2015 wurde der Zugang zu den ersten beiden Pflegestufen erschwert, innerhalb weniger Jahre wurde damit der Pflegeaufwand für Bezieher der Stufe 1 um 15 Stunden, jener der Pflegestufe 2 gar um 20 Stunden erhöht. Dies trifft Pflegebedürftige wie Menschen mit Behinderungen gleichermaßen.

Gerade in den niedrigsten Pflegestufen geht es nicht darum, Pflegehilfe zuzukaufen. Mit dem Pflegegeld werden oftmals die essentiellen Bedürfnisse abgedeckt. Menschen mit Behinderungen sind vielfach auf die Hilfe von Angehörigen und Freunden angewiesen, um überhaupt in ihrer eigenen Wohnung leben zu können – eine ganz wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben!

Dringend notwendige Maßnahmen, wie die Absicherung der Langzeitpflege durch frei werdende Mittel einer echten Gesundheitsreform, die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes, das seit seiner Einführung bereits ein Drittel seines Wertes verloren, sowie eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen, sind von der Bundesregierung zu ergreifen.