Anpassung und Überarbeitung Pendlerpauschale

an die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen eine Anpassung des Indexes der Pendlerpauschale durchführen und zeitgleich eine Überarbeitung der Zumutbarkeitsbestimmungen (Entfernung, Wartezeit, Wegzeit) vornehmen soll.

Begründung:

Seit 1.1.2014 wird der sogenannte „Pendlerrechner“ für die Berechnung der kleinen und großen Pendlerpauschale herangezogen. Nach fast dreieinhalb Jahren ist es nur fair eine Indexanpassung vorzunehmen und die zahlreichen Kritikpunkte zu reformieren. Viele Ungerechtigkeiten für die Pendler sind im derzeitigen Regelwerk festgeschrieben. Da die Pendlerpauschale ein Steuerfreibetrag ist und die Steuerbemessungsgrundlage reduziert, profitieren Spitzenverdiener daher überdurchschnittlich. Je kleiner das Einkommen, desto geringer fällt die Steuerersparnis aus. Genau jene Menschen, die für vergleichsweise niedrige Einkommen eine hohe Mobilität aufbringen müssen, werden massiv benachteiligt!

Jeder gefahrene Kilometer sollte annähernd gleich viel wert sein und die tatsächliche Fahrtstrecke der Pendler berücksichtigt werden.

Auch die Bestimmungen der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit (Entfernung, Wartezeit, Wegzeit) bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sollte einfacher und transparenter gemacht werden!

Gerade Pendler aus dem ländlichen Raum haben oftmals, aufgrund fehlender öffentlicher Verkehrsmittel, keine Alternative zum eigenen PKW und legen vielfach überdurchschnittliche Wegstrecken zum Arbeitsplatz zurück. Sie gehören in der Regel auch nicht zu den Spitzenverdienern und sind somit die eigentlichen Verlierer der damaligen Steueranpassung von der Bundesregierung.