Auslandsdiäten evaluieren und anpassen
Auslandsdiäten evaluieren und anpassen
an die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen die Verordnung zum BGBl. II Nr. 434/2001 – ausgegeben am 7. Dezember 2001 – über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland zu evaluieren und zukünftig regelmäßig anzupassen.
Begründung:
Viele Österreicher müssen einen Teil ihres Dienstes im Ausland versehen. Sei es um als Spezialist exportierte Produkte Vorort zu installieren oder zu warten oder sei es aus Gründen der beruflichen Weiterbildung oder anderer Gründe.
Fakt ist, dass die Tagesgebühr für Dienstverrichtungen im Ausland seit 15 Jahren nicht angepasst wurde. Die Gebühren wurden ursprünglich durch die Reisegebührenvorschrift 1955 eingesetzt. Die letzte Änderung folgte mit der Verordnung BGBl. II Nr. 434/2001 (http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_434_2/2001_434_2.pdf), welche mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten ist.