Keine Anrechnung des Familienzeitbonus an die Karenz

an die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Familie und Jugend die umstrittene Regelung der Anrechnung des „Familienzeitbonus“ an die spätere Väterkarenz zurück nimmt und den „Familienzeitbonus“ bei Inanspruchnahme der späteren Väterkarenz nicht dem Kinderbetreuungsgeldkonto anrechnet.

Begründung:

Für Geburten von Kindern ab dem 1.3.2017 ist das, seit zwei Jahren vorbereitete Gesetz zum Kindergeld in Kraft getreten. Angeblich soll es mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaft-lichkeit für die Eltern bringen.

Die vier Pauschalvarianten verschmelzen in ein flexibles Konto, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen. Durch eine flexibel wählbare Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen, sollen Familien nun ganz individuell die für sie ideale Kinderbetreuungsgeldvariante erstellen.

Weiters neu ist die Familienzeit,  die zwischen 28 und 31 Tagen, innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt, konsumiert werden kann. Während der Familienzeit besteht volle Kranken-und Pensionsversicherung, Kündigungsschutz gibt es allerdings keinen.

Die Arbeiterkammer Wien hat zu Recht genau diese Regelung kritisiert. Erwerbstätige Väter, die sich nach der Geburt ihres Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen, erhalten eine finanzielle Unterstützung, genannt „Familienzeitbonus“. Diese bekommen dafür eine Pauschalsumme aus dem Kindergeld, in Höhe von € 22,60 täglich, das sind rund € 700,-. Rechtsanspruch auf die “Familienzeit” gibt es nicht, der Arbeitgeber muss zustimmen. Nicht nur, dass diese Summe finanziell unattraktiv ist, wird sie auch im Fall einer späteren Karenz gegengerechnet und damit in Abzug gebracht.