Kopftuch- und Schleierverbot im öffentlichen Dienst und Bildungseinrichtungen

an die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der alle rechtlichen Grundlagen schafft, um ein Verbot für das Tragen von Kopftuch oder Schleier als politisch-religiöses Symbol im öffentlichen Dienst, insbesondere in Bildungseinrichtungen sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen zu erwirken.

Begründung:

Das Tragen von Kopftuch oder Schleier in Bildungseinrichtungen und im öffentlichen Dienst  als demonstrativer  Ausdruck einer politisch-religiösen Haltung und als deutliches Symbol der Geschlechtertrennung, wurde bereits in einigen europäischen Ländern per Gesetz unter Verbot gestellt.

Kopftuch und Schleier sind politische Symbole des Islam und manifestieren die Unterdrückung der Frau. Viele Frauen und Mädchen werden zum Tragen dieser Kopfbedeckung gezwungen. Im öffentlichen Dienst eines nicht-moslemischen Landes dürfen derartige religiös-fundamentalistischen Bekenntnisse vor allem im Bildungsbereich keinen Platz haben.

Für die Schülerinnen geht das Tragen des Kopftuches meist Hand in Hand mit einer eingeschränkten Teilnahme am Sportunterricht und außerschulischen Aktivitäten nach dem hierzulande üblichen koedukativen Modell.

Kopftuchtragen in der Schule trennt nicht nur bewusst die Geschlechter, es trennt die Mädchen untereinander, nicht nur in nicht-muslimische und muslimische sondern  diese auch noch in „gute“ und „schlechte“.

Immer wieder treten  vor allem intellektuelle Frauen, deren Wurzeln in islamischen Ländern liegen und die als Migrantinnen einen erfolgreichen Berufsweg gemacht haben, trotz massiver Bedrohung durch Islamisten, für das Kopftuchverbot unmündiger Mädchen und von Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes ein.

Fundamental geprägte religiös-politische Symbole, die Unterdrückung und Herrschaftsanspruch demonstrieren sind mit unseren gesellschaftlichen Normen und Werten sowie mit dem rechtlichen Anspruch auf Gleichberechtigung nicht in Einklang zu bringen.