Offenlegung der Gesundheitskosten für Asylwerber durch die Gebietskrankenkasse

an die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, entsprechende aufsichtsrechtliche und legistische Maßnahmen einleitet, um dafür Sorge zu tragen, dass die Gebietskrankenkassen die tatsächlichen Kosten der Gesundheitsbetreuung für Asylwerber offenlegen und die Unterdeckung beim Bund einzufordern.

Begründung:

Während die Bundesländer mit krankenscheinartigen Ersatzbelegen arbeiten, geht Wien (wie auch bei den Öffis) seinen eigenen Weg, in der Bundeshauptstadt erhalten Asylwerber in der Grundversorgung eine E-Card und sind krankenversichert. Somit sind diese Personen entsprechend medizinisch in Spitälern und von niedergelassenen Vertragsärzten zu betreuen, so heißt es seitens der Wiener Gebietskrankenkasse. Da es in Wien viele Asylwerber gibt, hat man sich zur Vergabe von E-Cards entschlossen, zumal so der administrative Aufwand für alle Beteiligten im Vergleich zu anderen Lösungen angeblich so verringert wird. Flüchtlinge erhalten ärztliche Hilfe, Medikamente sowie Heilbehelfe und Hilfsmittel (wie etwa Krücken), aber kein Kranken- oder Wochengeld.

Nicht sehr gesprächig zeigt sich die WGKK aber, was die tatsächlichen Kosten anbelangt. Zitat einer Sprecherin: “Bezüglich Leistungen möchte ich darauf hinweisen, dass weitere Details dazu nicht bekannt gegeben werden.”

http://www.krone.at/oesterreich/das-gibts-nur-in-wien-e-card-fuer-asylwerber-kosten-unbekannt-story-532579

In diesem Zusammenhang ist es dringend notwendig, dass die Gebietskrankenkassen bzw. das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine entsprechende Offenlegung der tatsächlichen Kosten für die Gesundheitsbetreuung der Asylwerber vornimmt. Nur eine Kostentransparenz kann kurz-, mittel- und langfristig die Grundlage dafür bieten, dass man legistisch und im Vollzug sicherstellt, dass die Versichertengemeinschaft als Beitragszahler und die Staatsbürger als Steuerzahler hier nicht unverhältnismäßig belastet werden.