Pflegefreistellung ausdehnen
an die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien fordert, die Bundesregierung auf, gemeinsam mit dem Bundesministerin für Familie und Jugend einen Gesetzesentwurf zu verabschieden, der Familien ab drei Kindern eine zusätzliche dritte Woche „Pflegefreistellung“ pro Arbeitsjahr ermöglicht.
Begründung:
Grundsätzlich haben Eltern (Wahl- und Pflegeeltern), seit 1. Jänner 2013, für ihre Kinder Anspruch auf „Pflegefreistellung“ – das heißt Fortzahlung des Entgeltes bis zum Ausmaß von einer Woche pro Arbeitsjahr – und zwar unabhängig davon, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht, wenn sie keine geeignet Person finden, die die Pflege für sie übernehmen kann. Sind beide Elternteile berufstätig, so bestimmen diese, wer beim kranken Kind bleiben kann.
Darüberhinaus kann einen zusätzliche Woche „Pflegefreistellung“ pro Arbeitsjahr beantragt werden, wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist.
Eltern von Mehrlingskindern, oder mehreren, knapp hintereinander geborenen Kindern haben gerade bei der Pflege eine mehrfache Belastung. Meist werden die Kinder nicht gleichzeitig krank, sondern stecken sich gegenseitig an, wodurch zwei Wochen im Arbeitsjahr sehr knapp werden können.