Tagesdiäten im Inland erhöhen

an die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 168. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen das steuerfreie Tagesgeld nach § 26 EStG von bisher € 26,40 auf  € 31,40 zu erhöhen und in weiterer Folge eine jährliche Anpassung dieses steuerfreien Tagesgeldes nach § 26 EStG an den Verbraucherpreisindex durchzuführen.

Begründung:

Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Dienstnehmer über Auftrag des Dienstgebers seinen Dienstort zur Durchführung von Dienstvorrichtungen verlässt, oder so weit weg vom Familienwohnsitz arbeitet, dass eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist, soweit kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entsteht (Einsatzdauer länger als eine Woche).

Das Gesetz besagt: Das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen darf bis zu 26,40 Euro pro Tag betragen. Dauert eine Dienstreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel gerechnet werden. Das volle Tagesgeld steht für 24 Stunden zu. Erfolgt eine Abrechnung des Tagesgeldes nach Kalendertagen, steht das Tagesgeld für den Kalendertag zu.

Dieser Betrag wurde in den letzten Jahren trotz steigender Inflation nie an den Verbraucherpreisindex angepasst.