Kopftuchverbot einführen
Das Kopftuch und der Schleier respektive Burka oder Niqab sind seit jeher Symbole des politischen Islam und manifestieren daneben ganz generell die Unterdrückung der Frau. Viele Frauen und Mädchen werden gezwungen, diese Art von „Kleidung“ zu tragen. Das Tragen von Kopftuch oder Schleier in Bildungseinrichtungen und im öffentlichen Dienst als demonstrativer Ausdruck einer politisch-religiösen Haltung und als deutliches Symbol der Geschlechtertrennung wurde daher bereits in einigen europäischen Ländern zu Recht unter Verbot gestellt.
In der Steiermark führte das kurzzeitig geltende Kopftuch-Verbot im Bildungsförderungsinstitut für Aufsehen. Die gesetzliche Grundlage bildete ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Es dauerte aber nicht lange, bis eine betroffene muslimische Mitarbeiterin mit Hilfe der Arbeiterkammer gegen den Geschäftsführer-Erlass aufbegehrte. Besonders pikant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Arbeiterkammer (AK) Steiermark und der Österreichische Gewerkschaftsbund die beiden Trägerorganisationen des BFI sind. Das bedeutet, die AK musste gegen ein in ihrem Eigentum stehendes Unternehmen vorgehen.
Aus freiheitlicher Sicht gilt es klar Stellung zu beziehen und ein generelles Kopftuch- und Verschleierungsverbot in der Arbeiterkammer und der ihr angeschlossenen Organisationen durchzusetzen. In diesem Zusammenhang muss vor allem festgehalten werden, dass Österreich ein christlich geprägtes Land ist und Symbole des politischen Islam nichts am Arbeitsplatz verloren haben. Diese neue Regelung sollte sowohl für die derzeitigen Mitarbeiter verpflichtend gelten und auch bei Neueinstellungen entsprechend Berücksichtigung finden.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher, die für Personal zuständigen Stellen innerhalb der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark, des Berufsförderungsinstituts Steiermark und der Volkshochschule Steiermark auf, ein Kopftuchverbot für alle Bediensteten der genannten Institutionen zu erlassen.