Demokratischer Grundsatz für Wahlen

an die 169. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 169. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt ab sofort dafür zu sorgen, dass Fraktionen, die bei Wahlen zum Betriebsrat, der Personalvertretung oder der Arbeiterkammer antreten keine Plakate, Zeitungen, Wahlbroschüren, Sedkarten oder Zetteln verwenden dürfen, die in irgendeiner Form dem Auftritt der Arbeiterkammer oder einem offiziellen Stimmzettel gleichen, um keine Wählertäuschung zu betreiben oder das geheime Wahlrecht zu verletzen.

Begründung:

Bei der letzten Arbeiterkammerwahl konnte man den Unterschied zwischen der Werbung des neu gewählten Arbeiterkammerpräsidenten von der, der für die Arbeiterkammerwahlen antretenden FSG in keiner Weise unterscheiden. Die Werbelinien gingen ineinander über. Jetzt wurde die Wahl des Angestelltenbetriebsrates in Linz aufgehoben, weil die FSG vorgedruckte ausgefüllte Stimmzettel verteilt hatte, die in den Wahlkuverts als gültig mitausgezählt worden waren.