Kennzeichnungspflicht für Palmöl

an die 169. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien

Die 169. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass strengere gesetzliche Grenzwerte für 3-MCPD- und Glycidyl-Ester in Lebensmitteln und weiters im Sinne eines umfassenden Konsumentenschutzes bessere Kennzeichnungspflicht für Palmöl in Lebensmitteln eingeführt werden.

Begründung:

Der neuerliche Skandal rund um die besonders hohe Konzentrationen an wahrscheinlich krebserregendem 3-MCPD-Ester in palmölhaltigen Produkten in „Milka-Erdbeer-Schokolade“, „Alsan-Bio-Margarine“ und „Rama Original in Würfelform“ zeigt es klar und deutlich. Verbraucher wissen nicht, was in den Produkten enthalten ist und sehr oft sind die nicht ausreichend und klar gekennzeichneten Inhaltsstoffe gesundheitsschädigend oder zumindest bedenklich. Für 3-MCPD wurde von der ARGES eine „tägliche duldbare Aufnahmemenge von 0,8 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag“ ermittelt – bei Glycidyl-Ester ist dies nicht geschehen, da gesundheitsschädigende Folgen nicht ausgeschlossen werden können. Nicht zu vergessen ist aber auch, dass im Vergleich zu Produkten mit anderen Ölen, bei Produkte mit Palmöl die höchste Schadstoff-Konzentration nachgewiesen wird. Für Kinder ist aber auch die täglich duldbare Aufnahmemenge nicht nur schnell erreicht, sondern schnell überschritten und damit sehr gefährlich. Unsere Säuglinge und Kinder müssen daher geschützt werden, denn oft ist es für die Eltern / Konsumenten nicht ersichtlich, was genau in dem Produkt enthalten ist, und welche „Mengen“ unbedenklich verzehrt werden dürfen.