Anpassung Sozialvorschriften an EU Verordnung
Anpassung Sozialvorschriften an EU Verordnung
an die 170. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 170. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Sozialvorschriften, insbesondere die, die Lenkerpausen des Kraftfahr-Ortslinienverkehrs regeln, an die der EU-Verordnungsfahrzeuge angepasst werden.
Begründung:
Die derzeit geltenden Gesetze sind viel zu wage und bieten zu viel Interpretationsspielraum.
Heutzutage wird das bestehende Gesetz in vielen Fällen oftmals wortgetreu ausgelegt, womit es den Linienbetreibern möglich ist, Fahrpläne so zu gestalten, dass sie eindeutig dem Sinn des Arbeitszeitgesetzes widersprechen.
Während für die sogenannten Verordnungsfahrzeuge die Gesetzesdefinitionen meist eindeutig geregelt sind, herrscht im Ortslinienverkehr die Diktatur der Betreiber. Der Grund ist sicherlich auch der, dass es seit der letzten grundlegenden Novellierung dieser Sozialvorschriften, kaum Judikaturen zu diesem neuen Gesetz gibt.