Fahrscheinkauf in den Bussen der Wiener Linien ermöglichen
an die 170. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 170. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass der Kauf von Fahrscheinen in den Bussen der Wiener Linien, im Sinne der Konsumenten, entweder über den Fahrer oder aber durch den Einbau von Fahrscheinautoamten, wieder ermöglicht wird.
Begründung:
Mit 1.1.2018 wurde der Ticketverkauf in Bussen der Wiener Linien eingestellt. Die Bediensteten haben teilweise ihre Fahrscheine noch im Jänner abverkauft. Intern heißt es, dass die Fahrer abgelenkt wären und sich überdies der Verkauf für 0,06% der Fahrgäste nicht lohne.
In der Rechtsvorschrift für das Kraftfahrliniengesetz, Fassung vom 19.02.2018, im RIS ist im § 20 „Pflichten des Berechtigungsinhabers, des Verkehrsleiters und des Fahrzeuglenkers“ im Abs. 7 zu lesen: „…dafür zu sorgen, dass jeder Fahrgast vor oder bei Antritt der Fahrt die Möglichkeit hat, einen Fahrausweis gemäß den jeweiligen Beförderungsbedingungen zu lösen, aus dem der Abfahrts- und Zielort oder die Gü ltigkeitszonen und der Fahrpreis und bei Zeitkarten überdies die Gültigkeitsdauer hervorgehen. Für entgeltlich befördertes Gepäck ist ein Gepäckschein auszugeben (Fahrscheinpflicht).“
Das bedeutet, dass laut Kraftfahrliniengesetz dem Kunden der Kauf eines Fahrscheines bei Fahrtantritt zu ermöglichen ist.
Die Fahrscheinautomaten wurden seinerzeit, bei der Umstellung auf den Euro, aus den Bussen entfernt und teilweise in die Straßenbahnen eingebaut, weil deren Fahrscheinautomaten auf Grund des Alters nicht auf Euro justiert werden konnten.
In den Straßenbahnen bleibt der Fahrscheinkauf am Automaten, gegen Aufpreis, weiterhin wie bisher möglich!