Freifahrt Rettung
Freifahrt Rettung
an die 170. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 170. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass Mitglieder der Wiener Rettung, wie auch schon die Polizei, mit Ihrem Dienstausweis freie Fahrt auf den Wiener Linien erhalten.
Begründung:
Sanitäter der Berufsrettung Wien (MA 70), sind auf Grund ihrer Ausbildung und des von ihnen abgelegten Eides jederzeit dazu verpflichtet, sich bei medizinischen Zwischenfällen in den Dienst zu stellen und professionelle Hilfe zu leisten.
Außerdem wurden vor allem die Mitarbeiter der Berufsrettung von den Wiener Linien im Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Notfällen geschult (Anhalten und Sichern von Fahrzeugen) und stellen somit eine zusätzliche Sicherheit für den betroffenen Fahrer und seine Fahrgäste dar.