Wahlreform AK Wahl
an die 170. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 170. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass Lehrlinge, Arbeitslose mit Arbeitslosenbezug und aufrechtem Aufenthaltstitel inklusive Notstandshilfebeziehende und Karenzbeziehende nach Wochengeldbezug automatisch ohne Hindernisse ein aktives und passives Wahlrecht erhalten und in die Wählerevidenz der Wahlberechtigten miteinbezogen werden.
Begründung:
Aktuell müssen sich Arbeitslose Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, sowie in Karenz befindliche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nach Wochengeldbezug, sowie Lehrlinge aktiv in die Wählerevidenz der Arbeiterkammer eintragen lassen.
Ein/e AK-Rat/AK-Rätin verliert das Mandat, wenn er/sie mehr als ein halbes Jahr Arbeitslos ist.
Im Moment zählen diese Wählergruppen in der Wählerevident nicht zu den 100% der Wahlberechtigten, was bei deren nachträglichen Einbeziehung zu einer Verschiebung in der Statistik führt.
Gerade diesen Personengruppen sind aber die besonderen Problematiken rund um das Arbeitsleben gut bekannt.