45 Jahre sind genug

Die neue Regelung, dass man künftig wieder nach 45 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen kann erfüllt zwar eine langjährige Forderung, allerdings muss die Ausgestaltung gerechter werden.

Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, hat das Recht, ohne finanzielle Abstriche seinen Ruhestand genießen zu können. Es ist ungerecht, wenn alle Langzeitversicherten mit 540 Beitragsmonaten ab 62 Jahren abschlagsfrei in die wohl verdiente Pension gehen können, nur die Jahrgänge 1954 bis 1957 nicht.

Es gehören auch jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der „Hacklerregelung“ mit bis zu 12,6 % Abschlägen in Pension gehen mussten, in die neue Regelung aufgenommen. Es sind 49.000 Menschen von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Diese Ungerechtigkeit muss per 01.01.2020 abgeschafft werden. Außerdem sollen auch die Präsenz- und Zivildienstzeiten mit eingerechnet werden.

Die 184. Vollversammlung der AK-Vorarlberg fordert die österreichische Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen umzusetzen

  1. Neubemessung der Pensionen mit 1.1.2020 auch für die Jahrgänge 1954 bis 1957, die trotz Vorliegen der Voraussetzungen mit bis zu 12,6 % Abschlägen in Pension gegangen sind
  2. Einbeziehung des Präsenz- und Zivildienstes in die 540 Beitragsmonate