Finanzierung VKI
an die 173. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 173. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt sich dafür einzusetzen, dass durch die neue Bundesregierung eine Finanzierung bestimmter Aufgaben des VKI´s durch den Bund vertraglich sichergestellt werden:
- Der Bund hat dem Verein für Konsumenteninformation für Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Verbraucher, wie Verbraucherinformation, die Durchführung von Abmahnungen und Verbandsklagen und die Führung von Musterprozessen, jährlich einen Gesamtbetrag von 4,75 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, der sich dann angepasst ändert, wenn sich die Mindestgehälter der Verwendungsgruppe IV der Kollektivverträge für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung in Information und Consulting und für Angestellte im metallverarbeitenden Gewerbe ändern.
- Die Auszahlung erfolgt über das entsprechende Ministerium, über Kontrolle und Sicherstellung, dass die vereinbarten Leistungen erfolgt sind.
- Die Verträge können auch für die Dauer von mehreren Jahren oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Wichtig ist dabei der Schutz der Interessen der Verbraucher und die Vereinsautonomie. Unwirksam sind Vereinbarungen in den Verträgen, die Interessen der Verbraucher widersprechen, dem Verein für Konsumenteninformation Verpflichtungen auferlegen, die nicht den Umfang und Inhalt der vereinbarten Leistungen oder die Kontrolle ihrer ordnungsmäßen Erbringung betreffen oder den Statuten des Vereins oder Beschlüssen seiner Organe widersprechen und aus anderen Gründen mit der Vereinsautonomie nicht vereinbar sind.
Begründung:
Erforderlich sind Informationen der Verbraucher über ihre Rechte, eine Unterstützung von Verbrauchern bei der Durchsetzung dieser Rechte und Abmahnungen und Verbandsklagen gemäß den §§ 28 und 28a KSchG zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und des Rechtsverkehrs.
In allen diesen Bereichen leistet der Verein für Konsumenteninformation (VKI), dessen außerordentliches Mitglied der Bund ist, seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Rechte der Verbraucher. Damit der VKI diese Aufgaben auch weiterhin erfüllen kann, sind gesetzliche Maßnahmen notwendig, die dauerhaft gewährleisten, dass dem VKI die dafür notwendigen
finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.