Indexanpassung der Pendlerpauschale und Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmung
an die 173. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 173. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt sich dafür einzusetzen, dass die Pendlerpauschale indexiert wird. Zeitgleich sollen auch die Zumutbarkeitsbestimmungen „Entfernung, Wartezeit und Wegzeit“ überarbeitet werden.
Begründung:
Laut aktuellen Erhebungen werden am Land 83% aller Wege mit dem PKW zurückgelegt – nur 2% mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Deshalb ist die Pendlerpauschale ein wichtiger Faktor für die Stärkung des ländlichen Raums.
Seit 2014 wird der sogenannte „Pendlerrechner“ für die Berechnung der kleinen und großen Pendlerpauschale herangezogen. Nach sechs Jahren ist es nur fair eine Indexanpassung vorzunehmen und die zahlreichen Kritikpunkte zu reformieren.
Viele Ungerechtigkeiten für die Pendler/Pendlerinnen sind im derzeitigen Regelwerk festgeschrieben. Da die Pendlerpauschale ein Steuerfreibetrag ist und die Steuerbemessungsgrundlage reduziert, profitieren Spitzenverdiener/ Spitzenverdienerinnen daher überdurchschnittlich. Je kleiner das Einkommen, desto geringer fällt die Steuerersparnis aus. Genau jene Menschen, die für vergleichsweise niedrige Einkommen eine hohe Mobilität aufbringen müssen, werden massiv benachteiligt!
Jeder gefahrene Kilometer sollte annähernd gleich viel wert sein und die tatsächliche Fahrtstrecke der Pendler/Pendlerinnen berücksichtigt werden.
Auch die Bestimmungen der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit (Entfernung, Wartezeit, Wegzeit) bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sollte einfacher und transparenter gemacht werden!
Gerade Pendler/Pendlerinnen aus dem ländlichen Raum haben oftmals, aufgrund fehlender öffentlicher Verkehrsmittel, keine Alternative zum eigenen PKW und legen vielfach überdurchschnittliche Wegstrecken zum Arbeitsplatz zurück.