Umsetzung der jährlichen Indexanpassung
Abschaffung der kalten Progression
an die 173. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 173. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien beschließt sich dafür einzusetzen, dass die zukünftige Bundesregierung die für 2022 geplante „Senkung der Steuerstufen“ verbunden mit einer jährlichen Indexanpassung (Ministerrat vom 1.5.19) auch umsetzt.
Begründung:
Die „kalte Progression“ sorgt dafür, dass viele Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Pensionisten/Pensionistinnen automatisch in höhere Steuerklassen rutschen und dadurch immer höhere Steuern zahlen, ohne real mehr zu verdienen. Die Enteignung durch die „kalte Progression“ muss durch eine umfassende – an die Inflation gekoppelte – Tarifreform beendet werden.
Das automatisierte Körberlgeld in Millionenhöhe für den Finanzminister/Finanzministerin im Bereich der unselbstständigen Erwerbstätigen (Abgabesätze für Wirtschaftstreibende haben Indexanpassungen) ist nicht mehr zeitgemäß!
Die bisher fixen Steuer-Tarifstufen brachten dem Finanzminister/Finanzministerin auf Grund der „kalten Progression“ im Jahr 2013 ein Körberlgeld von stolzen 600 Millionen Euro, 2014 waren es schon 650 Millionen Euro. Und das geht so: Viele Steuerzahler bekommen jährlich eine Lohnerhöhung, die sich an der Teuerungsrate orientiert. Das bedeutet zwar nominell einen höheren Lohn, aber real nur den Erhalt der Kaufkraft. Ohne also real mehr zu verdienen, rutschen viele Steuerzahler in die nächsthöhere Steuerklasse und zahlen somit mehr Steuern. Unterm Strich bedeutet das weniger Kaufkraft für den Einzelnen und Mehreinnahmen beim Finanzminister/Finanzministerin. Das ist eine jährliche Steuererhöhung ohne Gesetzesbeschluss!
Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden. Es wird gefordert, die oben beschriebenen Tarifstufen ebenfalls an die Inflation zu koppeln. Steigen die Preise also in einem Jahr um drei Prozent, steigt beispielsweise die Steuerfreigrenze von 15.000 auf 15.450 Euro.