Asylanten werden auf Arbeitsmarkt losgelassen
Bundesregierung ist aufgefordert, schnellstens eine neue Verordnung kundzumachen
Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Erlässe zur Beschränkung des Arbeitsmarktzuganges für Asylanten, der Minister Bartenstein (ÖVP, 2004) und Hartinger-Klein (FPÖ, 2018), aus rein formalen Gründen aufgehoben.
„Es ist nachzuvollziehen, dass der Rechtsakt eines Erlasses zu wenig ist und eine Verordnung das Mittel der Wahl gewesen wäre“, so der Freiheitliche Vorstand er Arbeiterkammer Niederösterreich, KR KBR Gerhard Scherz.
„Jetzt ist die Bundesregierung, namentlich Arbeitsminister Kocher, in der Verantwortung ebendiese einschränkende Verordnung neu zu schreiben und idealerweise zu verschärfen, um den bis zum VfGH-Erkenntnis geltenden Rechtszustand wieder herzustellen, bzw. strengere Regeln eizuführen“, so Scherz weiter.
„Es darf aber keinesfalls sein, dass in einer Zeit von durch Maßnahmen der türkis-grünen Bundesregierung entstandenen Massenarbeitslosigkeit, weitere Billig- und Billigstarbeitskräfte auf den Arbeitsmarkt drängen und die Situation weiter verschärfen“, so der Freiheitliche Gewerkschafter abschließend.